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Forderungen gegenüber Geschäftspartnern im Ausland

 

Viele Unternehmer verzichten auf das Einfordern von berechtigten Forderungen, da sie sich vor Sprachbarrieren und dem geltenden Verfahrensrecht im Ausland scheuen.

 

 

Aufgrund der Kompetenzen unserer Mitarbeiter können wir Sie bei der Geltendmachung von Forderungen in folgenden Ländern unterstützen:

 

 

  • Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft

 

 

Die Chancen auf einen geordneten und zügigen Ablauf des Mahnverfahrens sind vor allem in den Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft sehr groß, da auf Basis der Verordnung 1896/2006 seit 2008 ein europäisches Mahnverfahren, im Rahmen dessen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls gestellt werden kann, besteht.

 

 

Sofern die Überprüfung des Antrags durch das zuständige Gericht ergibt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlässt das Gericht, in der Regel innerhalb von dreißig Tagen nach Einreichung des entsprechenden Antrags, einen europäischen Zahlungsbefehl. Dieser ist dem Antragsgegner gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Zustellung erfolgen soll, zuzustellen.

Weitere Informationen:

>> Europäischer Vollstreckungstitel

      (Quelle: Europäisches Justizportal)

 

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